Die Kontrolle des Grundstoffverkehrs ist seit dem 18. August 2005 durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
* Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004
* Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22.12.2004
* Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 der Kommission vom 27.07.2005 (geändert durch Verordnung (EG) Nr. 297/2009 der Kommission vom 08.04.2009)
* Grundstoff-Kostenverordnung
* Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts vom11.03.08
Folgende Substanzen aus dem Sortiment von FAGRON sind davon betroffen:
KATEGORIE 1
Stoff KN-Code
Ephedrin 2939 40 10
Ergotamin 2939 60 30
Die Einstufung umfasst auch die Salze der in dieser Kategorie aufgeführten Stoffe, soweit das Bestehen solcher Salze möglich ist.
Für Herstellung oder Verwendung der Stoffe der Kategorie 1 ist eine Genehmigung erforderlich. Die Abgabe an Privatpersonen oder nicht autorisierte Betriebe ist damit ausgeschlossen.
KATEGORIE 2
Stoff KN-Code
Kaliumpermanganat 2841 61 00
Auch hier umfasst die Einstufung auch die Salze der in dieser Kategorie aufgeführten Stoffe, soweit das Bestehen solcher Salze möglich ist.
Freiwillige Überwachung
FAGRON überwacht neben den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 aufgeführten Stoffen zusätzlich KETAMINHYDROCHLORID, da dieser Stoff in anderen Ländern als Betäubungsmittel eingestuft ist.
Für jeden dieser aufgeführten Stoffe, muss daher mit der Bestellung zusätzlich eine Endverbleibserklärung (siehe Pkt.2) geschickt werden.
Nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 muss dem Lieferanten für jeden Stoff der Kategorie 1 oder 2 eine vom Kunden ausgefüllte Endverbleibserklärung vorgelegt werden. Diese muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- Anschrift des Kunden
- Stoffbezeichnung
- Menge
- Verwendungszweck
- Unterschrift
- Name (Blockschrift)
- Datum
Diese Erklärung stellt sicher, dass die entsprechenden Stoffe nicht für unerlaubte Zwecke verwendet werden.
Da FAGRON zusätzlich auch Ketaminhydrochlorid in die Überwachung einbezogen hat, muss auch Bestellungen für diesen Stoff eine Endverbleibserklärung beigefügt werden.
Das Formular für die Endverbleibserklärung können Sie hier direkt herunterladen.