Seit Beginn 2009 ist FAGRON der in Deutschland einzig zugelassene Lieferant für Cannabis (Medizinal-Cannabisblüten).
Die Belieferung von Cannabis kann nur innerhalb Deutschlands erfolgen.
Um Cannabis-Bestellungen bearbeiten zu können, muss die gesonderte Erlaubnis nach §3 Abs.2 des BtMG zum Erwerb von Cannabis (Medizinal-Cannabisblüten) der Bundesopiumstelle in Bonn vorliegen. Diese kann dort mit den entsprechenden Patienten- bzw. Arztunterlagen beantragt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 040-67067 660
Um Betäubungsmittel-Bestellungen bearbeiten zu können, muss neben der Bestellung folgendes vorliegen:
Apotheken/Krankenhäuser: die entsprechende Erlaubnis/Nummernzuweisung
nach §4 Abs.3 des BtMG
andere: die entsprechende Erlaubnis/Nummernzuweisung
nach §3 des BtMG
Die Abgabe an Privatpersonen oder nicht autorisierte Betriebe ist damit ausgeschlossen.
Mit jeder Betäubungsmittellieferung werden 2 Durchschläge des Betäubungsmittel- Abgabebelegs mitgeschickt, der Lieferschein und die Empfangsbestätigung.
Der Lieferschein ist für die Unterlagen des Erwerbers bestimmt, auf der Empfangsbestätigung dagegen muss der Erwerber durch Datum und Unterschrift den Erhalt der dort aufgeführten Stoffe bestätigen und diese an FAGRON zurücksenden.
Dieses dient der Kontrolle, dass die Waren korrekt ausgeliefert worden sind.